Eigenkapitalschonung

Der Schutz des Eigenkapitals bedeutet das Mieten, Mieten oder Mieten von Gegenständen wie Autos, Bürogeräten und -bedarf, Maschinen oder Immobilien, da das Eigenkapital nicht angegriffen wird, z. B. wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Insbesondere vermieten oder leasen Unternehmen und Unternehmer einige Vermögenswerte. Dies setzt Kapital frei und kann beispielsweise für andere Zwecke verwendet werden. Während des Leasing oder der Vermietung bleibt das Unternehmen immer auf dem neuesten Stand, da die Waren nur für einen begrenzten Zeitraum vermietet oder geleast und dann gegen neue Waren ausgetauscht werden. Der Kauf von Miete ist neben der Miete eine weitere Option. Bei Beendigung des Vertrages kann der Vermögenswert zu einem festgelegten Restwert erworben werden.

Aus steuerlicher Sicht können Leasingraten als Betriebskosten steuerlich absetzbar sein, was bei Käufen nicht der Fall ist, da Vermögenswerte als Anlagevermögen klassifiziert werden und daher in der Bilanz erscheinen, die Bilanzsumme steigt und das Eigenkapital sinkt. Darüber hinaus muss der Vermögenswert über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden (genaue Abschreibungszeiten sind in den Abschreibungstabellen angegeben).

Gilt für gemietete oder gemietete Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge usw., die nicht in der Bilanz, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und nicht aktiviert sind. Der daraus resultierende Aufwand begrenzt nur den Gewinn und schützt somit das Eigenkapital, da es keine Auswirkungen darauf hat.

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